Herzlich Willkommen bei der Anwaltskanzlei Eikel & Partner GbR Spezialist für Urheberrechts- und Designrechtsangelegenheiten.
Sollten Sie fragen zu dem Thema Urheberrecht oder Designrecht haben, so haben Sie die Möglichkeit weitere Informationen unter dem nachstehendem Link zu erhalten.
Das Urheberrecht regelt Ihre Rechte an Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst, wobei Dinge des täglichen Gebrauchs ebenfalls unter dem Begriff fallen und fallen können, d.h. als sogenannte angewandte Kunst.
Der Schutz entsteht mit dem Schöpfungsakt selbst und Bedarf keiner gesonderten Eintragung. Trotz dieser Tatsache sollten Dinge beachtet werden um nicht zu einem späteren Zeitpunkt unliebsame Überraschungen erleben zu müssen.
Bei dem Designrecht wird der optische/visuelle Eindruck von, üblicherweise Produkten/Werken durch eine Eintragung national, EU-weit oder international geschützt.
Eine Ausnahme davon bildet ein Schutz aus den sogenannten nicht eingetragenen europäischen Geschmacksmuster.
Dieser Schutz ist zum einen auf maximal drei Jahre begrenzt und bietet zum anderen nicht die gleichen Möglichkeiten, wie ein eingetragenes Schutzrecht.
Aus diesem Grund empfehlen wir dringend, um Verbeitungsrechte geltend machen zu können, Ihr entwickeltes Design eintragen zu lassen.
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